Gemeinde Fraubrunnen
Gemeinde Fraubrunnen

Politik

Die rund 4084 (Stand 2025) Stimmberechtigten (Legislative) der Gemeinde Fraubrunnen bilden das oberste Organ der politischen Gemeinde. An der Gemeindeversammlung wie auch an der Urne können die Stimmberechtigten ihren Willen zu kommunalen Angelegenheiten äussern. Art. 20 der Gemeindeordnung regelt, welche Geschäfte der Gemeindeversammlung zur Abstimmungen vorgelegt werden. Dies sind unter anderem das Budget mit Festsetzung der Steueranlage, die Genehmigung der Jahresrechnung und die Beschlussfassung neuer, einmaliger Ausgaben von über CHF 500’000.--. Einmalige Ausgaben zwischen CHF 200‘000.-- und CHF 500‘000.-- unterliegen dem fakultativen Referendum.

Die Gemeindeversammlungen finden grundsätzlich im Juni und Dezember in der Turnhalle Fraubrunnen statt. Die Publikation der Traktandenliste erfolgt im Fraubrunner Anzeiger mindestens 30 Tage vor der Versammlung (Art. 12-28 Reglement über Gemeindeabstimmungen und –Wahlen). Zusätzlich erhalten die Stimmberechtigten das Gemeindeinformationsblatt GIB8 mit Informationen zur Versammlung.

Über welche Geschäfte die Stimmberechtigten an der Urne abstimmen können, ist in der Gemeindeordnung Art. 18 geregelt. Darunter fallen beispielsweise neue, einmalige Ausgaben über CHF 2 Mio. oder auch die Wahl der Gemeinderats- und Kommissionsmitglieder im Proporz.

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