Die Gemeinde ist für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Die Finanzierung erfolgt einerseits über eine jährliche Grundgebühr und andererseits über den Verkauf von Abfallsäcken, Gebührenmarken etc. (Verursacherprinzip).
Abfallkalender
Das Gemeindegebiet ist in die Abfuhrkreise A, B und C unterteilt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Abfuhrkreis A: Frabrunnen, Büren zum Hof und Schalunen Abfuhrkreis B: Etzelkofen, Mülchi und Limpach Abfuhrkreis C: Grafenried und Zauggenried
Abfallsäcke / Gebührenmarken
Ein Auszug der Verkaufsstellen von gebührenpflichtigen Abfallmarken und -säcken ist im Abfallkalender aufgeführt.
Grüngut- und Kompostentsorgung (inkl. Speisereste)
Die bisherigen Benutzer werden direkt von der Firma Schwendimann AG angeschrieben. Anmeldeformulare für Neukunden sind bei der Bauverwaltung Fraubrunnen oder der Firma Schwendimann AG, www.schwendimann.ch, erhältlich. Abmeldungen richten Sie bitte direkt an die Firma Schwendimann AG: Tel. 031 868 06 80 oder info@schwendimann.ch
Einzelentleerungsmarken können während den Öffnungszeiten bei der Finanzverwaltung Fraubrunnen, Dorfstrasse 3, 3313 Büren zum Hof und bei der Gemeindeschreiberei Fraubrunnen, Zauggenriedstrasse 1, 3312 Fraubrunnen bezogen werden.
Häckseldienst
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen direkt aus dem Abfallkalender. Der Kalender können Sie unten bei den Dokumenten herunterladen.
Offizieller Anschluss an „brings!“ Sammelstellen
Dieser Anschluss ermöglicht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von der Gemeinde Fraubrunnen einen freien Zugang zu den „brings!“-Sammelstellen in Münchenbuchsee und Kirchberg BE. Mit der besonderen geografischen Lage, gewissermassen in der Mitte der beiden Sammelstellen, steht es den Einwohnern jederzeit offen, bei welcher Sammelstelle sie entsorgen möchten. Die Gemeinde übernimmt die Anschlussgebühr sowie die einmalige Kartengebühr, während anliefernde Personen für die kostenpflichtigen Wertstoffe aufkommen. Die entsprechende Preisliste finden Sie unter www.brings.ch.
Dies gilt auch für Gewerbekunden sofern die angelieferten Abfälle mit den Abfällen aus einer Haushaltung vergleichbar sind und es sich nicht um betriebsspezifische Abfälle handelt.
Bestehende Kunden Einwohnerinnen und Einwohner aus der Gemeinde Fraubrunnen, welche im Jahr 2018 bereits eine „brings!“-Karte gelöst haben, erhalten kostenlos eine neue Karte sowie basierend auf der Laufdauer der Karte eine anteilsmässige Gutschrift der Jahresgebühr als Guthaben.
Erste Anlieferung Die „brings!“-Karte kann bei der ersten Anlieferung direkt vor Ort an den „brings!“-Sammelstellen in Münchenbuchsee oder Kirchberg gelöst werden. Nachdem im Anmeldeformular Name und Adresse ausgefüllt wurden, wird die Karte sogleich ausgehändigt und die Wertstoffe können angeliefert werden
Elektroschrottsammlung im Dorf Fraubrunnen
Die Elektroschrott- und Altölsammlungen im Werkhof Fraubrunnen werden aufgrund des Anschlusses an die „brings!“-Sammelstellen nicht mehr angeboten.
Altmetallsammlung im gesamten Gemeindegebiet:
Die Altmetallsammlung einmal im Jahr wird als Hohlsammlung beibehalten. Die Einwohner/innen werden gebeten ihr Altmetall bei den öffentlichen Kehrichtstandplätzen zu deponieren.
Elektronische Übernahme der Abfalldaten:
Die Abfuhrdaten pro Abfuhrkreis (A, B oder C) können Sie elektronisch herunterladen und in Ihren elektronischen Kalender importieren. Unter den Dokumenten finden Sie die Entsprechende Anleitung sowie die entsprechenden Kalenderdatei pro Abfuhrkreis.
Wenn Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind beim Zivilstandsamt anerkennen, um auch rechtlich als Vater zu gelten. Das ist vor oder nach der Geburt möglich.
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Es macht betroffen und traurig, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger stirbt. Viele Fragen stellen sich, vieles ist zu erledigen. Was, finden Sie untenstehend.
Anmeldung zur Niederlassung Ihren Zuzug müssen Sie persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum melden.
Bitte planen Sie für die persönliche Anmeldung am Schalter genügend Zeit ein, mindestens 30 Minuten vor Schalterschluss. Bei einem Zuzug aus dem Ausland bitten wir Sie, einen Termin vorgängig zu vereinbaren: gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch oder 031 760 30 30
Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.
Bitte beachten Sie untenstehend die benötigten Unterlagen für Ihren Zuzug.
Zuzug Schweizer Staatsangehörige
Identitätskarte / Pass
Bei Bedarf kann ein Mietvertrag (Kopie) oder entsprechende Nachweise verlangt werden.
Zuzug ausländische Staatsangehörige
Zuzug aus dem Ausland
gültiges Reisedokument
Arbeitsvertrag
Eheschein / Scheidungsurteil
Geburtsurkunden der Kinder / Familienausweis
Mietvertrag / Untermietvertrag
Ermächtigung zur Visumserteilung / Einreisebewilligung (sofern vorhanden)
Jeder Hund in der Einwohnergemeinde Fraubrunnen muss der Finanzverwaltung gemeldet werden.
Hundetaxe Die Hundetaxe beträgt CHF 50.00 pro Hund und wird jährlich im August in Rechnung gestellt. Die Verhältnisse per Stichtag 1. August sind massgebend.
Ihr erster Hund Die Finanzverwaltung registriert neue Hundehalter in der Hundedatenbank Amicus.
Änderungen Sämtliche Änderungen wie Adresswechsel, Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind der Finanzverwaltung sowie bei Amicus zu melden.
AMICUS Amicus ist die Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Als Hundehalter haben Sie Zugang zu Ihren Daten.
Weitere Infos zu «Amicus» finden Sie unter www.amicus.ch, über Tel 0848 777 100 oder info@amicus.ch
Für die Trinkwasserbeschaffung von Fraubrunnen ist der Gemeindeverband Emmental Trinkwasser verantwortlich. Der Gemeindeverband Emmental Trinkwasser ist ein öffentlich- rechtliches und unabhängiges Unternehmen. Sie beschafft, speichert und transportiert das gewonnene Trinkwasser zu den Verteilnetzen der Partnergemeinden. Zudem stellt sie Löschwasser für den Löschschutz mit Hydranten oder Sprinkleranlagen bereit.
Die Finanzierung der Wasserversorgung erfolgt über einmalige Anschluss- und jährlich wiederkehrende Grund- und Verbrauchsgebühren.
Melden Sie sich, sobald Sie mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (z. B. nach Erhalt einer Kündigung), spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Regionalen Arbeitsvermittlung an.
Möchten Sie in der Gemeinde Fraubrunnen öffentlicher Grund benutzen? Füllen Sie dazu das entsprechende Benützungsgesuch aus und geben Sie dieses bei der Gemeindeschreiberei in Fraubrunnen ab. Die dazugehörenden Bestimmungen finden Sie ebenfalls am Ende dieser Seite unter Publikationen. Informationen zu Benützungsgesuche für Gemeindeliegenschaften finden Sie hier.
Baubewilligungspflicht Bauvorhaben, welche keiner Baubewilligung bedürfen sind in Art. 5 ff des kantonalen Dekrets über das Baubewilligungsverfahren (BewD) geregelt. In Art. 6 sind unter Vorbehalt von Art. 7 weitere bewilligungsfreie Bauten und Anlagen aufgeführt. Für alle übrigen Vorhaben benötigen Sie eine Baubewilligung, sofern nicht einer der Ausschlussgründe nach Art. 5 Abs. 1 Bst. b oder 6 Abs. 2 BewD gegeben ist. Es empfiehlt sich zur Klärung der Situation eine Anfrage bei der Bauverwaltung.
Baubewilligungsverfahren Fehlende Unterlagen und Abklärungen führen im Baubewilligungsverfahren zu unnötigen Verzögerungen und Mehrkosten. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit der Bauverwaltung frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden. Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung können auch Spezialvorschriften (Überbauungsordnungen, Bauinventar etc.) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen.
Baurechtliche Grundordnung / Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Seit dem 08.03.2018 ist die Gemeinde Fraubrunnen im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Sie können die Einschränkungen für Ihr Grundstück, inkl. Baureglement und Zonenplan, unter folgendem Link abrufen. Geoportal Kanton Bern ÖREB-Kataster (deutsch)
Haben Sie einen Gegenstand in der Gemeinde Fraubrunnen gefunden? Bitte geben Sie den Fundgegenstand bei der Gemeindeschreiberei in Fraubrunnen ab.
Haben Sie einen Gegenstand in der Gemeinde Fraubrunnen verloren? Gerne nehmen wir Ihre Verlustmeldung entgegen und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald der Gegenstand abgegeben wurde.
Findeltiere Ist Ihnen ein Tier entlaufen? Oder haben Sie ein Tier gefunden bzw. ist Ihnen ein Tier zugelaufen? Zu- oder entlaufenen Tiere können Sie der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ melden.
Kann der Eigentümer des Tieres nicht ausfindig oder benachrichtigt werden, ist die Gemeindeschreiberei, Ortspolizei, zu benachrichtigen (Art. 8, Abs. 5 Ortspolizeireglement).
Die Finanzverwaltung ist zuständig für die Berechnung der Elternbeiträge, welche anhand der kantonalen Vorgaben und den eingereichten Berechnungsgrundlagen erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise.
Die Gemeindeverwaltung bereitet Wahlen und Abstimmungen vor. Das Abstimmungsmaterial wird durch das Schulungs- und Arbeitszentrum für Behinderte in Burgdorf verpackt und versendet.
Abstimmen und wählen dürfen alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die 18 Jahre alt und mündig sind. Für das Gemeindestimmrecht müssen Sie zudem während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und gemeldet sein.
Die Unterlagen werden für Abstimmungen spätestens 21 Tage, für Wahlen frühestens 20 Tage und spätestens 15 Tage vor dem Wahltag, für Gemeindeversammlungen 14 Tage vorher zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie dies bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel aus und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden auf dieser Homepage in den Newsmeldungen publiziert.
Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu-und Wegzuges, neuer Wohnort nach Wegzug sowie den Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.
Adressauskünfte werden nicht für kommerzielle Zwecke erteilt. Für Listenauskünfte wenden Sie sich mit einem schriftlichen Gesuch an den Gemeinderat.
Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn
die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt Das Gesuchsformular um Datensperre kann bei der Gemeindeschreiberei bestellt werden.
Aufsicht Die Aufsichtsstelle über den Datenschutz ist gemäss Gemeindeordnung Art. 37 das Rechnungsprüfungsorgan. Dieses Organ übt die Aufsicht gemäss Artikel 33 des Datenschutzgesetzes aus. Aktuell ist die Firma BDO AG, Treuhandunternehmen in Burgdorf, Aufsichtsstelle und Rechnungsprüfungsorgan.
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Der zuständige Feueraufseher erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.
Die Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenpläne) sowie die Änderung der Überbauungsordnung Hohlenweg, Grafenried, wurden am 21.08.2023 von der Gemeindeversammlung Fraubrunnen beschlossen. Die Genehmigungsbehörde (AGR Kanton Bern) forderte die Gemeinde Fraubrunnen mit Schreiben vom 15.10.2024 auf, die Planung in einzelnen Bereichen anzupassen (Genehmigungsvorbehalt).
Der Gemeinderat hat die notwendigen Änderungen am 11.08.2025 im geringfügigen Verfahren beschlossen, nachdem während der öffentlichen Auflage keine Einsprachen eingereicht worden sind.
Die Nutzungsplanung wurde dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons erneut zur Genehmigung eingereicht.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den Richtplan Verkehr Fraubrunnen am 07.03.2022 genehmigt. Der Gemeinderat setzt den Richtplan Verkehr per 02.05.2022 in Kraft. Die Genehmigungsunterlagen sind unter den Dokumenten einsehbar.
Richtplan Energie – Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den Richtplan Energie der Gemeinde Fraubrunnen am 11.09.2020 ohne Änderungen genehmigt. Der Gemeinderat setzt den Richtplan Energie per 01.01.2021 in Kraft.
Richtplan Raumentwicklung - Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat den Richtplan Raumentwicklung der Gemeinde Fraubrunnen am 21.01.2021 ohne Änderungen genehmigt. Der Gemeinderat setzt den Richtplan Raumentwicklung per 01.03.2021 in Kraft.
Sozialraumplanung basiert generell auf dem Verständnis, dass die Gestaltung der Gebäude, die Ausstattung der Plätze, die Strassenverläufe, die Gestaltung der Freiräume und das Leben und Handeln der Menschen in Wechselwirkung zueinanderstehen. Es geht dabei auch um die Bedeutung, die bestimmte Orte in der Gemeinde für ihre Bewohnerinnen und Bewohner haben und um Geschichten und Erinnerungen, die mit bestimmten Orten verbunden sind (Fachhochschule Luzern, o.J.). Der Ansatz der Sozialraumanalyse geht weiter darauf zurück, den Unterstützungsbedarf der Dörfer abzuschätzen und fundierte Entscheidungen für die Gestaltung der räumlichen Umwelt zu treffen. Ziel einer Sozialraumanalyse ist es auch, Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen der gebauten Umwelt und dem sozialen Handeln zu erkennen. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend kann dann die Gestaltung des gebauten Raums erfolgen (Haag, Lingg, Reutlinger, 2022).
Auf 01.01.2014 erfolgte der Zusammenschluss der acht Dörfer zur Gemeinde Fraubrunnen. Da jedes Dorf einen individuellen Charakter sowie eine eigenständige Dynamik hat, gehen solche grösseren Gemeindefusionen nicht selten mit gewissen Identitätsverlusten einher. Zur Stärkung der Dorfgemeinschaft bedarf es einer für jedes Dorf angepassten öffentlichen Infrastruktur. Mit der Sozialraumplanung wird in Erfahrung gebracht, in welchem Dorf, welche Infrastruktur benötigt wird.
Die vom Februar bis Juni 2025 erarbeitete Sozialraumanalyse zeigt die Bedürfnisse der Bevölkerung auf. Im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Fraubrunnen sollen diese für zukünftige Entscheidungen bezüglich Infrastruktur und Dienstleistungen, so gut als möglich, berücksichtigt werden.
Das vom Gemeinderat eingesetzte Projektteam verfasste aufgrund der Sozialraumanalyse folgende Handlungsempfehlungen:
Diskussion Ergebnis des Analyseberichtes mit der Gesamtbevölkerung (Anlässlich Informationsveranstaltung oder Worldcafés).
Gewünschte zentralisierte Infrastruktur in der Nähe vom Bahnhof Fraubrunnen planen, Bsp. Hofmatte Süd (grosser Einkaufsladen, Gemeindeverwaltung, Gesundheitliche Einrichtung, Kulturelle Zentren, Infrastruktur Rekja, Wohnen im Alter, Buffetrestaurant).
In jedem Dorf ein Begegnungsort, Treffpunkt mit entsprechender Einrichtung für Kinder, bis Senioren erstellen (Gebäude und Aussenanlage). Einbezug der Dorfleiste bei Standortwahl und Einrichtung. Einbezug der Kirchgemeinde.
Unterstützung von Vereinen, Organisationen und Gewerbe bei Veranstaltungen, mit dem Ziel die Gesamtgemeinde anzusprechen (Dorf übergreifend). Mit Werbung und allenfalls Organisation von Transportmöglichkeiten.
Förderung des öffentlichen Verkehrs Gemeindeintern im Rahmen Kosten/Nutzenanalyse. Kurzfristige Mobilitätsprojekte (Verwendung eigener Schulbusse, Organisation von Fahrgemeinschaften). Längerfristig evtl. auf zukünftige Innovationen abstellen (selbstfahrende Fahrzeuge).
Prüfen wie das Gewerbe in der Gemeinde gefördert werden kann, ohne Markt verzehrend einzuwirken.
Der Gemeinderat hat entschieden, die Handlungsempfehlungen im Rahmen der Legislatur Ziele 2026-2029 zu diskutieren.
Im genehmigten Richtplan Raumentwicklung Fraubrunnen wird festgehalten, dass der Umgang mit der Ressource Landschaft und Biodiversität für die Gemeinde Fraubrunnen von Bedeutung ist. Das Ziel ist die Sicherung einer ortsüblichen und zukunftsgerichteten Landwirtschaft. Der Schutz von Fruchtfolgeflächen ist die Basis für die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz.
Die Gemeinde Fraubrunnen zählt viele Landwirtschaftsbetriebe und die Ortschaften und Landschaften sind geprägt durch eine intensiv produzierende Landwirtschaft. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision Fraubrunnen haben der Bauernverein Grauholz und die Flurgenossenschaften den Gemeinderat um die Durchführung einer landwirtschaftlichen Planung ersucht, was gutgeheissen wurde.
Die Landwirtschaftliche Planung zeigt auf, wie
mit den hohen landschaftlichen Qualitäten und Ressourcen sorgfältig und umweltschonend umgegangen werden soll.
die landwirtschaftlichen Produktionsflächen gesichert und die Bodenfruchtbarkeit erhalten werden soll.
eine Abstimmung mit der zunehmenden Freizeit- und Naherholungsnutzung gefunden werden kann.
die Erhaltung und Förderung der Biodiversität umgesetzt werden sollen.
Damit die Planungsergebnisse behördenverbindlich werden, sollen diese in einen Kommunalen Richtplan nach Art. 68 Abs. 3 Baugesetz Kanton Bern überführt werden (analog bereits genehmigte Gemeinderichtpläne Raumentwicklung, Energie und Verkehr).
Der Kommunale Richtplan wird in folgende sechs Handlungsfelder gegliedert:
Der Richtplan wurde vom 23.05.2025 bis 23.06.2025 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Es sind drei Eingaben eingereicht worden. Die Planung wurde aufgrund der Eingaben geringfügig angepasst.
Der Gemeinderat hat den Richtplan Landwirtschaft am 02.09.2025 zur Vorprüfung verabschiedet. Mit einer Antwort von der zuständigen Kantonalen Behörde ist im Jahr 2026 zu rechnen.
Der Gemeinderat hat das Projekt «Zukunft der Schule Fraubrunnen – Vision 2035» entwickelt. Dieses wurde an der Informationsveranstaltung vom 24.08.2021 der Bevölkerung vorgestellt. Das Konzept wird in verschiedenen Teilprojekten umgesetzt.
Unter den Dokumenten sind zusätzlich die Unterlagen zur vorangehenden Projektphase der Gesamtschulraumplanung, welche am 07.03.2021 abgelehnt wurde, einsehbar.
Schulstandorte Büren zum Hof und Schalunen (Teilprojekt M2)
Das Teilprojekt M2 betrifft die Zusammenlegung der Schulstandorte Büren zum Hof und Schalunen. Die Gemeindeversammlung Fraubrunnen genehmigte am 6. Juni 2023 einen Verpflichtungskredit in Höhe von CHF 700'000 für eine Projektierung auf dem Schulareal in Büren zum Hof.
Am 30. November 2025 entscheidet die Bevölkerung von Fraubrunnen über den Verpflichtungskredit von CHF 9.7 Millionen für den Neubau eines Schulhauses, die Sanierung des bestehenden Schulhauses und die Erweiterung des Kindergartens. Im Vorfeld der Abstimmung lädt der Gemeinderat die Bevölkerung am Dienstag, 18. November 2025, 19.30 Uhr, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.
Die Bildungskommission hat Ende 2014 einen zwingenden Handlungsbedarf bei der Schulorganisation festgestellt. Einerseits bestehen erhebliche Mängel bei der Schulinfrastruktur (fehlende Räume, zum Teil keine Turnhallen, Sanierungsbedarf), andererseits müssen SchülerInnen immer wieder den Schulstandort wechseln, weil Klassen in den einzelnen Dörfern zu gross oder zu klein sind. In den vielen kleinen Schulstandorten variieren die Schülerzahlen stark. Dies zwingt die Schule jährlich die Klassenzusammensetzung zu ändern und stellt sowohl für Kinder als auch für Lehrpersonen eine nachteilige Situation dar. Der Handlungsbedarf ist nicht auf die Gemeindefusion zurückzuführen, sondern wäre auch bei den einzelnen ehemaligen Gemeinden gegeben. Die erwähnten Umstände binden Ressourcen, erschweren das Kerngeschäft, und schaden der Qualität des Unterrichts und der Schulentwicklung. Das Ziel ist, für die Kinder in der Gemeinde die gleichen, bestmöglichen schulischen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Am 07.03.2021 fand die Gemeindeabstimmung über einen Verpflichtungskredit für die Umsetzung in Form der Szenarien mit 2 und 3 Standorten statt. Beide Kredite wurden vom Stimmvolk abgelehnt. Die Gründe für das Nein lagen vorwiegend bei den hohen Kosten des Gesamtprojekts und den angedachten Schulschliessungen. Mit der Ablehnung der Kreditvorlagen sind die Herausforderungen im Bildungswesen nicht gelöst worden. Es bleiben unbeständige Klassengrössen, hoher Unterhaltsbedarf bei den verschiedenen Schulliegenschaften und fehlende Schulräume. Der Gemeinderat hat im Anschluss zur Gemeindeabstimmung vom 07.03.2021 die Vision «Zukunft der Schule Fraubrunnen 2035» verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in Teilprojekten.
Unter den untenstehenden Links gelangen Sie zu den jeweiligen Unterlagen.
Das Förderprogramm wird durch die Gemeinde sichergestellt. Zumal die Gemeinde Fraubrunnen im Be-reich der Energie weiterhin eine Förderung betreiben will.
Die Gesuchsbearbeitung wird daher künftig durch die Bauverwaltung Fraubrunnen abgewickelt.
Allgemeine Bedingungen zum Förderprogramm der Gemeinde Fraubrunnen - Der Anlage- / Objektstandort muss sich innerhalb unserer Gemeinde befinden. - Die Eigentümerschaft ist verantwortlich für die Eingabe vollständiger und unterschriebener Gesuche, die Einhaltung der Förderbedingungen, der gesetzten Fristen und für die Richtigkeit der Angaben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird auf das Gesuch nicht eingetreten oder es erfolgt eine Absage. - Gesuche um Förderbeiträge sind zwingend vor Baubeginn / Umsetzung der Massnahme / Erstel-lung des definitiven Berichtes, mit allen für die Prüfung notwendigen Unterlagen, schriftlich bei der Bauverwaltung Fraubrunnen, Dorfstrasse 10, 3308 Grafenried, einzureichen. - Die Förderbeitragszusicherung gilt für 12 Monate ab Zusicherungsdatum. - Grundsätzlich besteht kein Anspruch und die Gemeinde behält sich vor, in Spezial- und Grenzfällen einseitig und abschliessend im Sinne des Förderziels zu entscheiden. - Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt mit dem Rechnungsbeleg und dem Abnahmeprotokoll der Anlage. - Wird nach der Beitragszusicherung festgestellt, dass Vorgaben nicht eingehalten oder keine oder un-vollständige Unterlagen eingereicht wurden, erfolgt eine Absage.
Die notwendigen Antragsformulare und Bedingungen werden unter den Dokumenten aufgeschaltet.
Förderprogramm 2026 Die Kommission Werke und Umwelt sowie der Gemeinderat haben an Ihren Sitzungen über das Förder-programm ab 01.01.2026 beschlossen.
• Installation Wärmepumpe (Wasser-Wasser und Erdsonden) -> CHF 2'000.00 pro Gesuch • Anschluss an Wärmeverbünde -> CHF 500.00 pro Gesuch • Einmalige Grundinstallation für Ladestationen Elektrofahrzeuge bei Mehrfamilienhäusern (Stockwerkei-gentum oder Mietverhältnis) -> CHF 1’000.00 pro Grundinstallation • Halb öffentliche Ladestationen (Wie zum Beispiel bei Gewerbebetrieben, Einkaufsläden oder bei Res-taurants) -> CHF 500.00 pro Ladestation • Batteriespeicher Solaranlage -> CHF 500.00 pro Gesuch
Energieberatung Bei spezifischen Fragen zur Energie steht Ihnen anstelle der Energieregion Bern-Solothurn, die Energiebe-ratung Bern-Mittelland zur Verfügung (www.energieberatungbern.ch). Um die effiziente, sparsame, wirt-schaftliche und umweltschonende Energieversorgung und -nutzung zu fördern, hat der Kanton die Regio-nalkonferenz Bern-Mittelland beauftragt, eine unabhängige Stelle für Energieberatungen zu führen. Das Angebot der Energieberatung Bern richtet sich an Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen. Die Bera-tung erfolgt produkt-, system-, wert- und firmenneutral. Die Energieberater beraten telefonisch, per Mail, Videokonferenz oder vor Ort. Sie analysieren Ihre Wohnung oder Ihre Liegenschaft umfassend und zeigen Ihnen, mit welchen Massnahmen Sie energetische Verbesserungen vornehmen können. Im Nachgang zu einer Energieberatung vor Ort erhalten Sie eine Beratungsbericht mit Empfehlungen. Je nach Anliegen er-folgt die Beratung kostenlos oder nach einem Pauschaltarif.
Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland wird im Mandat durch die eicher+pauli AG Bern zusam-men mit der Grolimund + Partner AG wahrgenommen. Das Team setzt sich aus Spezialistinnen und Spezia-listen der Bereiche Gebäudetechnik und Gebäudehülle zusammen.
Fraubrunnen gibt ab dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Allgemeine Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre für Eltern. Hier finden Sie die wichtigsten gemeindespezifischen Informationen:
Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in Fraubrunnen
Keine Kontingentierung: Allen Eltern, welche die Kriterien gemäss Seite 2 der Informationsbroschüre erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
Keine zusätzliche Beschränkung für Schulkinder: Wir geben Gutscheinen für die Betreuung in Kitas bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
Keine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum: Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzgl. 100% + 20%.
Den Familien wird ein Unkostenbeitrag für die Bearbeitung eines Gesuchs von CHF 20.00 pro Jahr und Kind verrechnet.
Der Gutschein wird ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuches ausgegeben. Das heisst, wenn Sie ein Gesuch im Juli vollständig einreichen, ist ein Gutschein ab August möglich. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch respektive die Freigabequittung frühzeitig bei der Gemeindeschreiberei ein und achten Sie darauf, die geforderten Unterlagen beigelegt bzw. hochgeladen zu haben.
Betreuungsgutschein beantragen und weitere Informationen
Gutscheinrechner - Eltern können mit dem Gutscheinrechner die Höhe ihres Gutscheins schätzen.
Jeweils ab Mai können Sie via www.kiBon.ch einen Antrag für einen Betreuungsgutschein für die neue Betreuungsperiode stellen. Vollständig eingereichte Gesuche bearbeiten wir innert nützlicher Frist.
Die Gemeinde Fraubrunnen ist dem Sozialdienst Region Jegenstorf angeschlossen. Die Dienstleistungen stehen Ihnen als Bürger/-in von Fraubrunnen kostenlos zur Verfügung.
Beiträge können an kantonalbernische Sportvereine, Sportverbände und gemeinnützige Organisationen, deren Zweck der Sport ist und an Gemeinden ausgerichtet werden.
Benötigen Sie einen Strafregisterauszug? Der Auszug kann über den untenstehenden Link online bestellt werden.
Falls Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie den Strafregisterauszug auch bei grösseren Poststellen bestellen und bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich auf der Poststelle erscheinen und einen gültigen Ausweis mitbringen müssen (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis). Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerzischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besitzer/-in zustellt.
Vereine der Gemeinde Fraubrunnen haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Vereinsunterstützungsbeiträge zu stellen.
Die Gesuche müssen jeweils bis spätestens am 30. Juni für das Folgejahr gestellt werden (Budgetierung) und sind bei der Gemeindeschreiberei in Fraubrunnen einzureichen.
Die Richtlinien sowie das Gesuchsformular können unter folgendem Link heruntergeladen werden. Das Gesuchsformular befindet sich auf den letzten Seiten der Richtlinien.
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