Gemeinde Fraubrunnen
Gemeinde Fraubrunnen

Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer oder der Schwellentelle. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die nachgetragenen Bewertungsunterlagen befinden sich bei der Finanzverwaltung Fraubrunnen in Büren zum Hof und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuersituationen/Kauf-Verkauf-Liegenschaften

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Heidi Hirschi

Finanzverwaltung
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