Die Liegenschaftssteuer beträgt in Fraubrunnen 1,0 Promille des amtlichen Werts. Nach dem kantonalen Steuergesetz sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, die am Ende des Kalenderjahres als Eigentümerinnen oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, für das gesamte Kalenderjahr steuerpflichtig. Bei im Grundbuch eingetragenen Nutzniessungen wird die Nutzniesserin oder der Nutzniesser steuerpflichtig.
Die Gemeinde Fraubrunnen fakturiert die Liegenschaftssteuer via Steuerverwaltung des Kantons Bern. Die Rechnung wird jeweils gegen Ende des Jahres verschickt.
Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare zu den einzelnen Themen finden Sie auf der Homepage der Steuerverwaltung des Kantons Bern: Steuern im Kanton Bern - Startseite
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Yannik Bütikofer