Gemeinde Fraubrunnen
Gemeinde Fraubrunnen

Datensperre / Datenschutzaufsichtsstellen

Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.

Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn

die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist
die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Das Gesuchsformular um Datensperre kann bei der Gemeindeschreiberei bestellt werden.

Aufsicht
Die Aufsichtsstelle über den Datenschutz ist gemäss Gemeindeordnung Art. 37 das Rechnungsprüfungsorgan. Dieses Organ übt die Aufsicht gemäss Artikel 33 des Datenschutzgesetzes aus. Aktuell ist die Firma BDO AG, Treuhandunternehmen in Burgdorf, Aufsichtsstelle und Rechnungsprüfungsorgan.


Datenschutzgesetz des Kantons Bern
Datenschutzverordnung des Kantons Bern
Datenschutzreglement der Gemeinde Fraubrunnen

Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeschreiberei
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen