Vorprüfung
Im genehmigten Richtplan Raumentwicklung Fraubrunnen wird festgehalten, dass der Umgang mit der Ressource Landschaft und Biodiversität für die Gemeinde Fraubrunnen von Bedeutung ist. Das Ziel ist die Sicherung einer ortsüblichen und zukunftsgerichteten Landwirtschaft. Der Schutz von Fruchtfolgeflächen ist die Basis für die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz.
Die Gemeinde Fraubrunnen zählt viele Landwirtschaftsbetriebe und die Ortschaften und Landschaften sind geprägt durch eine intensiv produzierende Landwirtschaft. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision Fraubrunnen haben der Bauernverein Grauholz und die Flurgenossenschaften den Gemeinderat um die Durchführung einer landwirtschaftlichen Planung ersucht, was gutgeheissen wurde.
Die Landwirtschaftliche Planung zeigt auf, wie
- mit den hohen landschaftlichen Qualitäten und Ressourcen sorgfältig und umweltschonend umgegangen werden soll.
- die landwirtschaftlichen Produktionsflächen gesichert und die Bodenfruchtbarkeit erhalten werden soll.
- eine Abstimmung mit der zunehmenden Freizeit- und Naherholungsnutzung gefunden werden kann.
- die Erhaltung und Förderung der Biodiversität umgesetzt werden sollen.
Damit die Planungsergebnisse behördenverbindlich werden, sollen diese in einen Kommunalen Richtplan nach Art. 68 Abs. 3 Baugesetz Kanton Bern überführt werden (analog bereits genehmigte Gemeinderichtpläne Raumentwicklung, Energie und Verkehr).
Der Kommunale Richtplan wird in folgende sechs Handlungsfelder gegliedert:
- Management und Vollzug
- Kerngebiete Landwirtschaft
- Melioration und Strukturverbesserung
- Landwirtschaftliche Bauten, Anlagen, Produktionsstätten
- Naherholung und Kieswege
- Biodiversität
Der Richtplan wurde vom 23.05.2025 bis 23.06.2025 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Es sind drei Eingaben eingereicht worden. Die Planung wurde aufgrund der Eingaben geringfügig angepasst.
Der Gemeinderat hat den Richtplan Landwirtschaft am 02.09.2025 zur Vorprüfung verabschiedet. Mit einer Antwort von der zuständigen Kantonalen Behörde ist im Jahr 2026 zu rechnen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Marc Eggimann