Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept. (Mustervorlage)
Gemäss Art. 28 des Gastgewerbegesetzes sind mindestens drei alkoholfreie Getränke (Sirupartikel) billiger anzubieten als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Billiger bedeutet zudem, dass der auf der Getränkekarte ausgewiesene Preis tiefer sein muss. Kaffee und Tee werden bei der Überprüfung des Sirupartikels nicht berücksichtigt.
Unter folgendem Link kann die Getränkekarte in Bezug auf den Sirupartikel" überprüft werden. Öffnen Sie anschliessend auf der Seite die Excel-Datei Alkoholfreie Getränke: Preisvergleich.