Gemeinde Fraubrunnen
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Anerkennungsschein (Kind) - bestellen

Wenn Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind beim Zivilstandsamt anerkennen, um auch rechtlich als Vater zu gelten. Das ist vor oder nach der Geburt möglich.

Kindesanerkennung im Kanton Bern
Geburt
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